a. Die Benutzung der Plätze können jeweils im stündlichem Rhythmus bis zu zwei Wochen im Voraus belegt werden. Die Vorbelegung umfasst eine Spielstunde. Erst wenn diese Zeit abgelaufen bzw. abgespielt ist, darf eine weitere Belegung durchgeführt werden. Diese Regel gilt für den Spieler, dessen Name in der oberen Zeile des Belegungsplans steht. Der Mitspieler unterliegt keiner Einschränkung.

b. Spielberechtigt sind alle Mitglieder des TC 1980 Obbornhofen e.V., die ihre Beiträge und sonstigen Unkosten ordnungsgemäß entrichtet haben.

c. Der Spielbetrieb beginnt um 7:00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.
Der letzte Spieler ist verpflichtet, die Anlage zu verschließen und hat darauf zu achten, dass die Plätze ordnungsgemäß gesäubert sind. Die erforderliche Platzpflege ist im Sinne der Platzerhaltung zwingend nach jedem Match durchzuführen.

d. Die Platzpflege besteht aus:

⦁ dem Abziehen des Platzes mit dem dafür vorgesehenen Gerät,
⦁ Säuberung der Linien und
⦁ bei Trockenheit Wässerung des Platzes vor Spielbeginn. Gegebenenfalls ist dies im Spielbetrieb zu wiederholen.

Die Spieldauer beträgt 60 Minuten einschließlich der Platzpflege. Das Spiel ist demzufolge eine gewisse Zeit vor Ablauf der vollen Stunde zu beenden, um die Platzpflege durchzuführen.

Sofern ein Spielpaar länger als zwei Stunden den Platz bespielt, ist nach der zweiten Stunde die Platzpflege durchzuführen, um eine übermäßiges Strapazieren des Platzes zu vermeiden (zusätzlich zu der am Ende der Spielzeit erforderlichen Platzpflege).
Es darf ausschließlich nur in Tennisschuhen mit entsprechendem Profil gespielt werden (keine Stollen oder grobes Profil, das Abdrücke bzw. Schäden auf dem Platz hinterlässt).

e. Gäste
Die Mitglieder des TC 1980 Obbornhofen e.V. sind berechtigt als Mitspieler einen Gast mitzubringen. Bei der Eintragung in die Belegungsliste ist in der 2. Zeile der Mitspieler als Gast zu kennzeichnen. Pro Gastspielstunde wird dem Mitglied ein Betrag von 10,- Euro/Stunde in Rechnung gestellt und zum Saisonende abgerechnet. Wir bitten darauf zu achten, dass die Gastspieler Schuhe mit tennisgerechtem Profil tragen.

f. Verstöße gegen diese Platz- und Spielordnung werden mit zeitweisem Entzug der Spielberechtigung geahndet. Mit Benutzung der Tennisanlage des TC 1980 Obbornhofen e.V. wird diese Platz- und Spielordnung von jedem Mitglied anerkannt.

Hungen – Obbornhofen, den 01. März.2019

DER VORSTAND