Aufnahmegebühren  und Beiträge 

Stand Februar 2019

1. Aktive Mitgliedschaft

1.1. Aufnahmegebühr

Erwachsene: entfällt

Schüler, Studenten, Auszubildende (in anerkanntem Lehrberuf) und Wehrpflichtige von 18 bis 25 Jahre: entfällt

 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: entfällt

1.2 Jahresbeitrag

Erwachsene

bei jährlicher Zahlung                       Euro 100,00

(fällig: März)

Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende

bei jährlicher Zahlung                      Euro  40,00

(fällig März)

Familienbeitrag

1. Erwachsener   Euro 100,00
2. Erwachsener Euro 80,00
Kinder (bis 18 J.), Schüler, Studenten u. AuszubildendeEuro 35,00

1.3. Platzpflegegeld

Ist im Jahresbeitrag enthalten.

1.4. Sonderbestimmung

Alle Mitglieder über 18 Jahre haben unabhängig von Ermäßigungstatbeständen 8 Arbeitsstunden für Vereinszwecke abzuleisten. Arbeitsangebot und Zeitpunkt bestimmt der Vorstand. Bei Nichtableistung wird eine Ausfallentschädigung i.H. von Euro 12,– pro Stunde erhoben. Die Ausfallentschädigung wird mit dem im darauffolgenden Jahr fälligen Einzug des Mitgliedsbeitrages erhoben.

1.5 Sonderbestimmungen

Frauen, die infolge Schwangerschaft den Tennissport in der Zeit von Mai – Oktober nicht ausüben, wird eine Beitragsermäßigung von 50 % eingeräumt, sofern dem Vorstand zu Saisonbeginn (1.5.) ein entsprechender Antrag vorliegt.

2. Passive Mitgliedschaft

Aufnahmegebühr: entfällt

Jahresbeitrag:   Euro 21,00

Arbeitsstunden und Platzpflegegeld entfallen

3. Beitritt im Laufe des Kalenderjahres

Bei Vereinseintritt nach dem 31.08. des Jahres ermäßigt sich der Jahresbeitrag für das Beitragsjahr um 50 %. Ansonsten wird der volle Beitrag erhoben. Als Beitrittsdatum gilt das Ausfertigungsdatum des Aufnahmeantrages.

4. Verfahren zur Beitragsermäßigung

Aus abwicklungstechnischen Gründen wird von allen Mitgliedern über 18 Jahre, die in den Genuss von Beitragsermäßigungen kommen können, zunächst der volle Jahresbeitrag per Bankeinzug erhoben; gegen Vorlage von Ausbildungsnachweisen, Studienbescheinigungen etc. erfolgt eine entsprechende Gutschrift.

Gastspielstunden

Für Gastspieler (dazu gehören Nicht-Tennismitglieder und passive Mitglieder) besteht gegen Gebühr eine Gastspielberechtigung, aber jeweils nur zusammen mit einem aktiven Tennismitglied. Die Gebühr beträgt 10,- EUR pro Gast und Gastspielstunde. Verantwortlich für die Entrichtung der Gebühr ist das gastgebende aktive Mitglied. Die Gebühr wird spätestens zum Saisonende vom Kassenwart eingefordert. Jedes gastgebende aktive Mitglied ist verpflichtet die Gastspielstunden in die auf der Anlage ausgehängte Gastspielerliste einzutragen.

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