Aufnahmegebühren und Beiträge
Stand Februar 2019
1. Aktive Mitgliedschaft
1.1. Aufnahmegebühr
Erwachsene: entfällt
Schüler, Studenten, Auszubildende (in anerkanntem Lehrberuf) und Wehrpflichtige von 18 bis 25 Jahre: entfällt
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: entfällt
1.2 Jahresbeitrag
Erwachsene
bei jährlicher Zahlung Euro 100,00
(fällig: März)
Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende
bei jährlicher Zahlung Euro 40,00
(fällig März)
Familienbeitrag
1. Erwachsener | Euro 100,00 |
2. Erwachsener | Euro 80,00 |
Kinder (bis 18 J.), Schüler, Studenten u. Auszubildende | Euro 35,00 |
1.3. Platzpflegegeld
Ist im Jahresbeitrag enthalten.
1.4. Sonderbestimmung
Alle Mitglieder über 18 Jahre haben unabhängig von Ermäßigungstatbeständen 8 Arbeitsstunden für Vereinszwecke abzuleisten. Arbeitsangebot und Zeitpunkt bestimmt der Vorstand. Bei Nichtableistung wird eine Ausfallentschädigung i.H. von Euro 12,– pro Stunde erhoben. Die Ausfallentschädigung wird mit dem im darauffolgenden Jahr fälligen Einzug des Mitgliedsbeitrages erhoben.
1.5 Sonderbestimmungen
Frauen, die infolge Schwangerschaft den Tennissport in der Zeit von Mai – Oktober nicht ausüben, wird eine Beitragsermäßigung von 50 % eingeräumt, sofern dem Vorstand zu Saisonbeginn (1.5.) ein entsprechender Antrag vorliegt.
2. Passive Mitgliedschaft
Aufnahmegebühr: entfällt
Jahresbeitrag: Euro 21,00
Arbeitsstunden und Platzpflegegeld entfallen
3. Beitritt im Laufe des Kalenderjahres
Bei Vereinseintritt nach dem 31.08. des Jahres ermäßigt sich der Jahresbeitrag für das Beitragsjahr um 50 %. Ansonsten wird der volle Beitrag erhoben. Als Beitrittsdatum gilt das Ausfertigungsdatum des Aufnahmeantrages.
4. Verfahren zur Beitragsermäßigung
Aus abwicklungstechnischen Gründen wird von allen Mitgliedern über 18 Jahre, die in den Genuss von Beitragsermäßigungen kommen können, zunächst der volle Jahresbeitrag per Bankeinzug erhoben; gegen Vorlage von Ausbildungsnachweisen, Studienbescheinigungen etc. erfolgt eine entsprechende Gutschrift.
Gastspielstunden
Für Gastspieler (dazu gehören Nicht-Tennismitglieder und passive Mitglieder) besteht gegen Gebühr eine Gastspielberechtigung, aber jeweils nur zusammen mit einem aktiven Tennismitglied. Die Gebühr beträgt 10,- EUR pro Gast und Gastspielstunde. Verantwortlich für die Entrichtung der Gebühr ist das gastgebende aktive Mitglied. Die Gebühr wird spätestens zum Saisonende vom Kassenwart eingefordert. Jedes gastgebende aktive Mitglied ist verpflichtet die Gastspielstunden in die auf der Anlage ausgehängte Gastspielerliste einzutragen.
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